Was macht die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®)?
EUTB steht für Ergänzend Unabhängige Teilhabe-Beratung.
Die EUTB® berät und begleitet Menschen mit (möglichen) Behinderungen und ihre Familien.
Sie hilft Ihnen, sich in der Behördenvielfalt zurecht zu finden und begleitet Sie dabei.
Sie hilft Ihnen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Sie hilft Ihnen, Ihre Rechte wahrzunehmen.
Wie berät die EUTB®?
Unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern
Kostenlos
Bei Bedarf aufsuchend
Ergänzend zu bestehenden Angeboten
Peer Counseling → Sie können ebenfalls von Menschen mit Behinderungen beraten werden
Vertrauensvoll, der Schweigepflicht entsprechend
Respektvoll und wertschätzend
Zu welchen Themen berät die EUTB®?
Die EUTB® berät zu allen Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe.
Diese können zum Beispiel sein:
Arbeit
Ausbildung
Bildung
Freizeit
Gesundheit
Hilfsmittelversorgung
Mobilität
Persönliche Assistenz
Persönliches Budget
Pflegeleistungen
Wohnen
Wie werden die EUTB® gefördert?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert auf Grundlage des § 32 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) die EUTB.